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Angaben gemäß § 5 TMG

Spürhunde NRW

Iris Meding
Zum Königsborn 4
32689 Kalletal

Das Einzelunternehmen wird vertreten durch:
Iris Meding

Kontakt: Zum Königsborn 4, 32689 Kalletal
Telefon:          +49 (0) 5264 – 655 879          +49 (0) 176 – 649 09 724
E-Mail: info@spuerhunde-nrw.de

Technischer Support der Webseite: www.t-lino.de
Kreativdirektion: www.cedeko.de
Kreativdesign: www.t-lino.de
Umsatzsteuer-ID gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 329/5064/2699

Erlaubnis nach §11 Absatz 1 Nr. 8f TierSchG erteilt am 28.08.2014 durch den Kreis Lippe, 32754 Detmold

zuständiges Veterinäramt: Kreis Lippe, Felix – Fechenbach – Str. 5, 32756 Detmold

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Spürhunde NRW

§ 1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich zwischen Spürhunde NRW und dem Trainingsteilnehmer/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage von Spürhunde NRW

Spürhunde NRW  behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf der  Workshops, Trainings oder sonstigen Veranstaltungen (Leistungen) zu erklären, über die die Teilnehmer/innen  vor Beginn der Leistungen informiert werden.  Zudem behält sich Spürhunde NRW  vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen.

§ 2 Bezahlung 

Die Teilnahmekosten für alle Workshops / Seminare ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von Spürhunde NRW, zu finden auf der Homepage von Spürhunde NRW. Die Zahlung ist spätestens 6 Wochen vor Beginn des Workshops fällig, so nicht andere abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.  Die schriftliche Anmeldung gilt als bindend. Mündliche Absprachen gelten nicht. Bei Nichterscheinen oder Verspätung des/der Teilnehmers/in zu dem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.

§ 2.1 Bezahlung (Trainingsgruppen)

Die Teilnahmekosten sind innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Anmeldung per Überweisung oder in bar zu zahlen, ansonsten verfällt die Anmeldung. Die darauf folgenden Zahlungen sind dann spätestens 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Trainingsgruppe fällig und zu entrichten, wenn nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf  Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin. Sollte der/die Teilnehmer/in sich innerhalb der genannten Frist anmelden, wird der gesamte Betrag sofort fällig. 

§ 2.2 Bezahlung Offene Teilnahme

Die Kosten für die offene Teilnahme Mantrailing werden in bar unmittelbar nach dem Unterricht entrichtet. Bei Absage innerhalb einer Frist von 24 Stunden oder weniger vor Beginn der Teilnahme fallen die gesamten Kosten an. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.

§ 3 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in Workshops

Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.  Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

Die Stornierungskosten betragen:

· bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung:   50 % der Teilnahmekosten für die Veranstaltung

· bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.

Kommt der/die Teilnehmer/in seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Spürhunde NRW berechtigt, die Teilnahme zu verweigern. Der/die Teilnehmer/in ist zu einer Rückforderung der Teilnahmekosten berechtigt, wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann bzw. Spürhunde NRW keinen entsprechenden Ersatztermin anbieten kann. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.

Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in Trainingsgruppen

Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Ein frühzeitiger Rücktritt bzw. eine Rückerstattung der Kurskosten eines laufenden Kurses ist nicht möglich, es sei denn, beide Parteien einigen sich schriftlich im beiderseitigen Einvernehmen. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

Die Stornierungskosten betragen:

· bis zwei Wochen vor Beginn der Trainingsgruppe: 20 % der Teilnahmekosten

 

· bis eine Woche vor Beginn der Trainingsgruppe: 50 % der Teilnahmekosten

 

· unter einer Woche vor Beginn der Trainingsgruppe Mantrailing sowie bei Abbruch des Trainings erfolgt keine Rückerstattung.

Kommt der/die Teilnehmer/in  seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Spürhunde NRW berechtigt die Teilnahme zu verweigern. Der/die Teilnehmer/in ist zu einer Rückforderung der Teilnahmegebühr berechtigt, wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann bzw. Spürhunde NRW  keinen entsprechenden Ersatztermin anbieten kann. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.

Rücktritt  Offene Teilnahme

Bei Absage innerhalb einer Frist von 24 Stunden oder weniger vor Beginn der Teilnahme fallen die gesamten Kosten an. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf  Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.

§ 4 Rücktritt: Spürhunde NRW kann vom Vertrag zurücktreten,

– ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 3 AGB, wenn sich der/die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält,  andere Teilnehmer/innen oder Dritte gefährdet werden.

–  eine Woche vor einem Workshop, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Dabei wird der eingezahlte Betrag von Spürhunde NRW in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Bei Ausfall der Trainerin/Veranstaltungsleiterin, oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung verhindern bzw. unzumutbar erschweren, wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht. Spürhunde NRW  steht es jedoch frei, die Veranstaltung nicht stattfinden zu lassen.

§ 5 Filmen und Fotografieren

Bei Workshops und Trainingsgruppen sowie allen anderen Veranstaltungen darf nur nach Absprache mit allen Teilnehmern/innen, Dozenten und Spürhunde NRW  fotografiert werden. Eine Veröffentlichung ist nicht gestattet. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten Materials liegen bei Spürhunde NRW.

 § 6 Berechtigte Teilnahme und Voraussetzungen

Teilnehmer/innen an Trainings, Workshops oder Veranstaltungen von Spürhunde NRW  müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. bei Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen. Der teilnehmende Hund muss haftpflichtversichert sein. Dies wird mit der Anmeldung ausdrücklich versichert. Der Teilnehmer/in haftet für alle durch ihn/sie und seinen/ihren Hund entstehenden Schäden selbst. Ein Freilauf des Hundes während der Trainingsgruppen und Workshops wird von Spürhunde NRW  nicht gestattet, Die Teilnahme ist auf die gemeldete Person beschränkt. Der Teilnehmer/in ist nicht berechtigt, seinen/ihren Teilnehmerplatz auf dritte Personen zu übertragen, es sei denn Spürhunde NRW  wurde darüber schriftlich informiert und hat sich schriftlich einverstanden erklärt. 

 § 7 Sorgfaltspflicht des Teilnehmers

Der/die Teilnehmer/in ist für eine ordnungsgemäße, dem Tierschutz entsprechende Haltung seines/ihres Hundes während der Kurse  oder Veranstaltungen verantwortlich. Sollte Spürhunde NRW aus Tierschutzgründen gegen die weitere Teilnahme Bedenken haben,  kann  Spürhunde NRW eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung verweigern. Der/die Teilnehmer/in hat dadurch keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Der/die Teilnehmer/in hat während der Workshops und Trainingsgruppen  die Sicherung seines/ihres  Hundes  sowie  eine entsprechende Eigensicherung zu verantworten. Der Teilnehmer/in  haftet für sich und die von ihm/ihrem Hund verursachten Schäden selbst.

 Die Teilnahme an den Workshops und Trainingsgruppen Spürhunde NRW erfolgt auf eigene Gefahr des/der Teilnehmer/in. Spürhunde NRW haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle des/der Teilnehmer/in. Dies gilt auch für entstandene Verletzungen während eines Trainings, eines Workshops oder sonstigen Veranstaltungen sowie an Personen, Beschädigungen an Sachen, sowie für solche, die auf Verhalten Dritter einschließlich anderer Teilnehmer/innen, sowie ihrer Hunde zurückzuführen sind. Verursacht der/die Teilnehmer/in schuldhaft (jede Form der Fahrlässigkeit und Vorsatz) einen Unfall, ist er/sie  Spürhunde NRW  gegenüber zum Ersatz sämtlicher hieraus entstehender Schäden verpflichtet.

Ebenso muss der/die Teilnehmer/in bei Veranstaltungen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung und das jeweils gültige Landeshunde- bzw. Naturschutzgesetz beachten.

 § 8 Haftung von Spürhunde NRW

Schadenersatzansprüche des/der Teilnehmers/in gegenüber Spürhunde NRW  sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von Spürhunde NRW.

Spürhunde NRW haftet nicht, wenn Gruppentraining Mantrailing, Workshops oder sonstige Veranstaltungen ohne Verschulden von Spürhunde NRW  (z.B.: Krankheit, im Falle höherer Gewalt u. ä.) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfinden können. In diesem Fall ist Spürhunde NRW berechtigt, dem/der  Teilnehmer/in einen entsprechenden Ersatztermin anzubieten oder von der Vereinbarung zurückzutreten.

Der/die Teilnehmer/in ist insoweit nicht zur Minderung der Teilnehmergebühr oder zum Schadensersatz berechtigt. Ansprüche des/der Teilnehmers/in gegen Spürhunde NRW hat dieser/diese innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat, beginnend ab Ende des Gruppentrainings Mantrailing, des Workshops oder der sonstigen Veranstaltung schriftlich gegenüber Spürhunde NRW geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht oder nicht fristgerecht, ist die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn, das Unterbleiben der Geltendmachung beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln durch Spürhunde NRW

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kalletal als Sitz von Spürhunde NRW

 § 10 Salvatorische Klausel

Mündliche Absprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Soweit eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und/ oder unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder rechtsverstoßende Geschäftsbedingungen werden durch solche wirksame ersetzt, die dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt der Anmeldung unter besonderer Berücksichtigung des Sinnes und Zweckes der Anmeldung, der Besonderheiten der Veranstaltung und der gewollten Regelungen am nächsten kommt.